BannerbildBannerbild
  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Krankheit und Beurlaubungen

Krankheit und Beurlaubungen

Ihr Kind kann nicht zur Schule gehen? – Krankheit und Entschuldigungen

Verantwortlich für den Schulbesuch sind die Erziehungsberechtigten. Die Schule muss im Falle der schulischen Abwesenheit unverzüglich (bis 8.00 Uhr) informiert werden (vorzugsweise ab Februar 2026 per Elternnachricht/vorher per Email).

 

Was ist zu tun?

Krankheit

Mail/Abwesenheit bei Elternnachricht für die Klassenleitung mit voraussichtlicher Dauer

Sonstige Gründe / Beurlaubung

Beurlaubungen für bis zu einem Tag müssen im Vorfeld durch die Klassenleitung genehmigt sein, ggf. durch Bescheinigung. Beurlaubungsanfragen sind ausschließlich schriftlich zu stellen.

 

Mehrtägige Beurlaubungen sowie Beurlaubungen vor und nach Feiertagen und Ferien benötigen triftige Gründe und können nur in schriftlicher Absprache mit der Schulleitung gemacht werden- wenden Sie sich bitte an das Sekretariat.

Fragen? Probleme? Wir sind für Sie da.

Erster Ansprechpartner: Klassenleitung bzw. betreffender Fachlehrer.